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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Die acceleraze UG führt Consulting gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

acceleraze UG weist darauf hin, dass es sich bei den angebotenen Beratungsleistungen nicht um Heilkunde bzw. eine medizinische Behandlung handelt und  die Beratungsleistung daher eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt .

Die von acceleraze UG abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die acceleraze UG nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Vorgeschlagene Methoden, Stellungnahmen und Empfehlungen werden dem Auftraggeber (Klienten) vorgelegt bzw. vermittelt. Diese können, müssen jedoch nicht vom Auftraggeber (Klienten) verwendet werden.

Die acceleraze UG ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen.

Die acceleraze UG erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns nicht auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

Beratungsleistungen werden grundsätzlich in mündlicher Form erbracht. Schriftliche Zusammenfassungen sowie Bild-und Tonaufnahmen  werden nur auf Wunsch des Klienten verfasst und werden in Rechnung gestellt.

  1. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro.

Für Consultingleistungen werden die in den einzelnen Verträgen festgelegten Honorare berechnet.  In einzelnen Fällen können zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet werden.

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Beratungs-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von acceleraze UG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Zahlungsbestimmungen

Grundlegend gelten folgende Zahlungsziele, außer diese wurden zwischen Auftraggeber und acceleraze UG anderweitig schriftlich vereinbart.

Bei Einzelberatungssitzungen:

  • 100% des Auftragswertes bei Anmeldung (Online oder email)

 

Bei Packages mit mehr als 1 Einheit:

  • 30% des Auftragswertes bei Vertragsunterzeichnung bzw. Online-Anmeldung.
  • 70% nach Abhaltung des 1. Beratungstermin

 

  1. Absage eines Termins

Eine kostenfreie Absage des Beratungstermins ist bis  3 Tage vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Sollten jedoch zu diesem Zeitpunkt schon Reisekosten (Flüge, Stornos, Reservierungen udgl…) für die acceleraze UG angefallen sein, sind diese in voller Höhe vom Auftragnehmer zu ersetzen.

 

  1. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der acceleraze UG. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der acceleraze UG ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

  1. Geistiges Eigentum / Intellectual Property

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin weitergegebenen Informationen, Methoden und Anweisungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an dem geistigen Eigentum gehört allein der acceleraze UG. Dem Klienten ist es nicht gestattet, das erworbene Wissen ohne schriftliche Zustimmung der acceleraze UG ganz oder auszugsweise an Dritten weiter zu geben.

  1. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Beratungssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der acceleraze UG handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet.

Die Haftung der acceleraze UG für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsgespräches ist auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

Die acceleraze UG sichert zu, dass sie gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.

  1. Vertraulichkeit

Die acceleraze UG verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die acceleraze UG, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  1. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Trainer möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Beratungstätigkeit ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Trainer steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

  1. Sonstiges

Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum des Trainers des jeweiligen Seminars. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. AuftraggeberInnen erklären sich damit einverstanden, auf der Referenzliste namentlich genannt zu werden. AuftraggeberInnen erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, Videoaufzeichnungen und Tonaufzeichnungen für Schulungszwecke und Werbungszwecke vom Veranstalter verwendet werden können. Ton- und Videoaufzeichnungen von Klienten bzw. Begleitpersonen sind verboten.

  1. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bückeburg.

Gerichtstand ist das zuständige Handeslgericht Bückeburg. Es gilt deutsches Recht.

Bückeburg, 27.09.2021